Private Krankenversicherung Altersrückstellung
 
 

Private Krankenversicherung Wechsel und Mitnahme der Altersrückstellung

PKV Wechsel von einer zur anderen privaten Krankenversicherung ab Januar 2009

Bisher ging gemäß gesetzlicher Regelung bei einem Wechsel von einer zur nächsten Krankenversicherung die Altersrückstellung für alle Tarife verloren. Bei Neuabschluss einer Krankenversicherung ab Stichtag 01.01 2009 bleibt künftig ein Teil der Altersrückstellung erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Grundschutz der Leistungen der GKV. Da die private KV in den hochwertigen Tarifen mehr leistet, ergeben sich also Verluste. Wie hoch diese Verluste bei einem mglichen Wechsel zu einer anderen PKV wären, sagt man Ihnen bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung.

 

Meine persönlichen Vorstellungen seit vielen Jahren

Der Versicherte wechselt die Krankenversicherung innerhalb der PKV, d.h. er geht nicht in die Gesetzliche zurückr. Seine private Altersrückstellung verbleibt bei der bisheringen Krankenversicherung, die sie verzinslich ansammelt und ab 60-65 z.B. eine aufgeschobene lebenslange Leibrente zu zahlen hätte, die er für seine Krankenversicherung nutzen kann.

Eine solche Regelung müsste gesetzlich abgesichert sein. Sie würde beiden Seiten gerecht und nicht noch zusätzlich eine unwirtschaftlich arbeitende private Krankenversicherung begünstigen. Dieselbe Regelung wäre auch auf die seit 1.1.2000 geltenden 10% des gesetzlichen Zuschlages anzuwenden. Das alles würde dem freien und fairen Wettbewerb dienen, wovon ja stäntig die Rede ist.


Damit kein Missbrauch getrieben werden könnte, müssten einige Regeln beachtet werden. Zum Beispiel Wechselmöglichkeiten zu einer anderen Krankenversicherung unter Wahrung der Leibrentenrechte, etwa nach 6, 12 und 18 Versicherungsjahren. Anwendbar auf maximal zwei Krankenversicherungen mit diesen 3 Optionen. Wer nach 18 Jahren immer noch nicht die richtige private Krankenversicherung gefunden hat, dem ist auch künftig kaum zu helfen

Zwischenzeitliche Wechsel führen zum Verlust dieser Optionsrechte, ebenso die Rückkehr in die GKV. Nachdem seit 1994 so vieles gesetzlich bewerkstellig wurde und die privaten Versicherer immer wieder erstaun-liche Qualitäten beim Überlisten gesetzlicher Bestimmungen gefunden haben, wäre eine solche hochzufriedene Lösung für beide Seiten der Idealfall. Diese Regelung hätte zudem ein Bündel von weiteren positiven Entwicklungen zur Folge!

 

 

 
 
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