Meine persönlichen Vorstellungen sahen so aus:
Der Versicherte
wechselt die Krankenversicherung innerhalb der PKV, d.h. er geht nicht in die Gesetzliche zurückr. Seine private Altersrückstellung verbleibt bei der bisheringen Krankenversicherung, die sie verzinslich ansammelt und
ab 60-65 z.B. eine aufgeschobene lebenslange Leibrente zu zahlen
hätte, die er für seine Krankenversicherung nutzen kann.
Eine solche Regelung
muss gesetzlich abgesichert sein. Sie würde beiden Seiten
gerecht und nicht noch zusätzlich eine unwirtschaftlich
arbeitende private Krankenversicherung begünstigen. Dieselbe Regelung
wäre auch auf die seit 1.1.2000 geltenden 10% des gesetzlichen
Zuschlages anzuwenden. Das alles würde dem freien und
fairen Wettbewerb dienen, wovon ja stäntig die Rede ist.
Damit kein Missbrauch getrieben werden könnte, müssten einige
Regeln beachtet werden.
Zum Beispiel Wechselmöglichkeiten zu einer anderen Krankenversicherung unter
Wahrung der Leibrentenrechte, etwa nach 6, 12 und 18 Versicherungsjahren. Anwendbar
auf maximal zwei Krankenversicherungen mit diesen 3 Optionen. Wer nach
18 Jahren immer noch nicht die richtige private Krankenversicherung gefunden hat, dem ist auch künftig kaum zu helfen
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