Private Krankenversicherung Altersrückstellung
 
 

Private Krankenversicherung und Altersrückstellung / Alterungsrückstellung und Wechsel zur Entlastung der Beiträge im Alter

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Neue realistische Ideen über das ,,Mitnehmen der Alterungsrückstellungen" beim Wechsel von einer Krankenversicherung zu einer anderen PKV

 

Wechsel von einer PKV zur anderen Krankenversicherung ab 2009 unter Mitnahme eines Teiles der Altersrückstellung

Bisher ging bei einem Wechsel einer Krankenversicherung die Altersrückstellung einer versicherten Person verloren. Die Mitgabe der Alterungsrückstellung zu einer anderen Krankenversicherung ist ab Januar 2009 nicht mehr ausgeschlossen. Bei einem Wechsel Bleibt künftig ein Teil der Altersrückstellung erhalten - doch insgesamt soll sich dauerhaft noch mhr ändern. Klare Kalkulationen liegen noch nicht vor (7.8.2008),

Meine persönlichen Vorstellungen sahen so aus:

Der Versicherte wechselt die Krankenversicherung innerhalb der PKV, d.h. er geht nicht in die Gesetzliche zurückr. Seine private Altersrückstellung verbleibt bei der bisheringen Krankenversicherung, die sie verzinslich ansammelt und ab 60-65 z.B. eine aufgeschobene lebenslange Leibrente zu zahlen hätte, die er für seine Krankenversicherung nutzen kann.

Eine solche Regelung muss gesetzlich abgesichert sein. Sie würde beiden Seiten gerecht und nicht noch zusätzlich eine unwirtschaftlich arbeitende private Krankenversicherung begünstigen. Dieselbe Regelung wäre auch auf die seit 1.1.2000 geltenden 10% des gesetzlichen Zuschlages anzuwenden. Das alles würde dem freien und fairen Wettbewerb dienen, wovon ja stäntig die Rede ist.


Damit kein Missbrauch getrieben werden könnte, müssten einige Regeln beachtet werden. Zum Beispiel Wechselmöglichkeiten zu einer anderen Krankenversicherung unter Wahrung der Leibrentenrechte, etwa nach 6, 12 und 18 Versicherungsjahren. Anwendbar auf maximal zwei Krankenversicherungen mit diesen 3 Optionen. Wer nach 18 Jahren immer noch nicht die richtige private Krankenversicherung gefunden hat, dem ist auch künftig kaum zu helfen

 

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Zwischenzeitliche Wechsel führen zum Verlust dieser Optionsrechte, ebenso die Rückkehr in die GKV. Nachdem seit 1994 so vieles gesetzlich bewerkstellig wurde und die privaten Versicherer immer wieder erstaun-liche Qualitäten beim Überlisten gesetzlicher Bestimmungen gefunden haben, wäre eine solche hochzufriedene Lösung für beide Seiten der Idealfall. Diese Regelung hätte zudem ein Bündel von weiteren positiven Entwicklungen zur Folge!

 

Stand Januar 2008 nach den gesetzlichen Änderungen der großen Koalition

In Vorbereitung.

 

 

 
 
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