Das Tarifwechselrecht ist für die privat
in der Krankenkasse Versicherten ein Meilenstein auf dem Weg zum Ziel.
An dser Qualität hat sich durch den neunen § 204 nichts geändert. Durch § 208 VVG blieb die Stellung der Versicherten / Versicherungsnehmer weiterhin gestärkt.
neu § 204 VVG statt bisher §
178 f VVG Verbraucherschutz
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Versicherpflichten beim Wechsel innerhalb einer Krankenversicherung nach § 204 |
Reaktionen der privaten Krankenversicherer
auf Tarifwechsel Versuche nach
§ 204 VVG |
Was muß der Versicherte über
einen Selbstbehaltswechse oder Tarifwechsel nach § 204 VVG (ehem. § 178 f VVG) wissen? |
Was
hat es mit dem Tarifbonus auf sich? |
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Ist der seit Januar 2003 von der Gothaer
(ehemals Berlin-Kölnische KV und Gothaer KV) angebotene
Tarifbonus gesetrzeskonform? |
Entfallen durch den Tarifbonus die normalen
Alterungsrückstellungen oder werden Versicherungsnehmer
dadurch geschädigt? |
Wird inzwischen auch der § 204 VVG von
Versicherern unterlaufen? |