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Aktueller Kommentar

Verehrte Leserin, verehrter Leser!

An dieser Stelle erscheinen ab dem 20. Januars 2003 regelmäßig aktuelle Kommentare zunächst zu Themen der privaten Krankenversicherung. Verantwortlich für deren Inhalt sind die jeweiligen Makler-Autoren. Es wird angestrebt, dem Bürger
und den an der PKV Interessierten wichtige und richtige Informationen zukommen zu lassen.

Erster aktueller Kommentar am 20.01.2003 – eigener Beitrag

Ausweg beim bisherigen Verlust der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des privaten Krankenversicherers?

Noch gehen bei einem wechsel des Versicherers in der privaten Kranken-versicherung alle angesammelten Alterungsrückstellungen einer versich-erten Person unwiderruflich verloren. Die Mitgabe der Alterungsrück-stellungen zu einem anderen privaten Krankenversicherer bleibt aus vielerlei Gründen auch künftig für den Ver-sicherten ausgeschlossen.

Anders verhielte es sich, wenn Alterungsrückstellungen dem Versicherten bei einem Wechsel erhalten blieben, ohne dass er sie mitnehmen könnte. Wie sähe das aus?
Der Versicherte wechselt den Kranken-versicherer. Seine Rückstellungen verbleiben beim Altversicherer, der sie verzinslich ansammelt und ab 60-65 eine aufgeschobene lebenslange Leib-rente zahlt.

Die bisherige Regelung begünstigt zusätzlich den unwirtschaftlich arbeitenden Versicherer.
Eine solche Neuregelung bedarf gesetzlicher Rückendeckung. Dieselbe Regelung sollte auch auf die seit dem 1.1.2000 geltenden 10% des gesetzlichen Zuschlages Anwendung finden. Das alles würde freiem und fairem Wettbewerb dienen, wovon stets die Rede ist.

Um Missbrauch auszuschließen müssten einige Verhaltensregeln gelten: Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versich-erer unter Wahrung der Leibrentenrechte z.B. nur nach 5, 10 und 15 Ver-sicherungsjahren. Anwendbar auf maximal zwei Versicherer mit diesen 3 Optionen. Wer danach noch nicht den richtigen Kranken-versicherer gefunden hat, dem ist auch künftig kaum zu helfen.

Wechsel zwischen den Zeitfenstern führen zum Verlust der Optionsrechte, ebenso die Rückkehr in die GKV. Nachdem seit 1994 so vieles gesetzlich bewerkstellig wurde und die privaten Versicherer immer wieder erstaunliche Qualitäten beim legalen Überlisten gesetzlicher Bestimmungen gefunden haben, wäre eine solche hochzufriedene Lösung für beide Seiten der Idealfall. Wenn auch für die Branche zähneknirschend. Diese Regelung hätte zudem ein Bündel von weiteren positiven Entwicklungen zwangsläufig im Rucksack!

Diese Regelung wurde von mir vor gut 3 bis 4 Jahren einem geeigneten Experten vorgetragen und mit der Bemerkung bedacht, dies sei ein Lösungsvorschlag, mit dem man sich am meisten anfreunden könnte.


 

 

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