Die  Union Krankenversicherung
                    Die UKV Krankenversicherung und die Bayerische  Beamtenkrankenkasse sind zwei Unternehmen, die bisher lediglich kooperieren.  Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Bayerischen Beamtenkrankenkasse auf  diesen Seiten. 
                    Im Haupttarifwerk nimmt die UKV eine etwas andere  Entwicklung als die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Da ein Wechsel in die  Tarife der anderen Krankenversicherung nicht möglich ist, muss man sich im  Vergleich der eigenen Tarifwerke auf die zuletzt aufgelegten Tarife oder auf  die höheren Selbstbehalte im eigenen Tarifwerke beschränken. Hier sollte vor  einer Entscheidung ein gründlicher Leistungsvergleich erfolgen und vor allem  der Grundsatz beachtet werden, medizinische Qualität möglichst nicht zu  verlieren und keinen zu hohen Selbstbehalt wählen. So können Sie bei Ihrem  Unternehmen erkennen, wohin die Post abgeht. 
                    Tarifwechsel nach § 204 VVG sind ohne Einschränkung zu  gestatten. 
                    Die weiteren Gedanken zu den geschilderten Punkten sollte man dem Leser zum Nachdenken überlassen.   |