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Unser Rating private Krankenversicherung Vergleich gilt seit 1989 für jeden Test einschließlich Tarifwechsel in einer Krankenversichrung

Nachhaltiger Hinweis: Alle Empfehlungen auf dieser Seite dienen nur als Anhalt für einen Wechsel des Selbstbehaltes oder des Tarifes innerhalb einer privaten Krankenversicherung und ersetzen niemals eine fachlich ausgewogene und fundierte Beratung, zumal der Vermittler dafür die Haftung übernehmen sollte.

Kunden und Interessenten suchen zumeist eine dauerhaft preiswerte private Krankenversicherung und private Krankenkasse, da die falsche Wahl bei einem PKV Vergleich richtig ins Geld gehen kann.

 

 

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Provinzial Krankenversicherung

 

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Tarifwechselmöglichkeiten für Vollkostenversicherte (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler) bei der Provinzial Krankenversicherung

 


Provinzial private Krankenversicherung

Die Provinzial private Krankenversicherung ist eine der jüngsten Krankenversicherungen mit nur einem einfachen, kompakten Tarifwerk mit zwei Selbstbeteiligungen jeweil auf ambulant, stationär und Zahn. Ein Wechsel des Selbstbehaltes ist nur möglich von 270 € in 800 € und umgekehrt

Solange diese Tarifgestaltung so bleibt, ergeben sich für einen Wechsel keine Probleme nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wo derzeit nicht mehr zu sagen ist, sollte man auch nicht mehr sagen wollen. Vielleicht sollte man hier den Hinweis anbringen, daß die Provinzial Krankenversicherung zusammen mit der Alte Oldenburger Krankenversicherung inzwischen mehrheitlich der VGH (Versicherungsgruppe Hannover) gehören. Eine Zusammenlegung der Bestände ist bisher nicht in Sicht. Ein Wechsel von einer zur anderen Krankenversicherung im Rahmen des § 204 VVG daher ausgeschlossen.

 

Einige Hinweise zum Wechsel des Selbstbehaltes in der Provinzial Krankenversicherung.

  • Wir haben hier bisher ein klares Tarifwerk der jungen, kleinen Krankenversicherung Provinzial. Jung, wie z.B. auch die Globale, Zürich-Agrippina (beide gehören inzwischen zur DKV), HUK, Nürnberger u.a. (Umfassender siehe unter HUK Krankenversicherung) und unauffällig.
  • Hier gilt bisher nur der problemlose Selbstbehaltwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Kostensenkung. Er ist von der Provinzial Krankenversicherung ohne Einschränkung zu gestatten.
  • Jeder Wechsel in eine schwächere Leistungsvariante, etwa gleich zu Beginn zu hohe Selbstbehalte, engt den Spielraum für weitere gute Wechsel in den Folgejahren ein, falls die Kosten plötzlich stärker steigen sollten. Dies sollte man vor einem Wechsel in zu hohe Selbstbehalte beachten.
  • Hohe Selbstbehalte in einem Tarif sind immer nur eine Notlösung. Gut nur, wenn man gesund ist, schlecht wenn man viel krank ist. Siehe hierzu auch Ausführungen unter der LKH, was deren Erhöhung der Selbstbehalte seit 1995 betrifft.
  • Grundsätzlich gilt für die Branche: Wer von den Krankenversicherungen den Weg der expandierenden Beiträge geht, hat nur zwei Möglichkeiten, seine Finanzen künftig zu konsolidieren: a) Ständig neue Tarife aufzumachen (hier z.B. 1999 und 2006) oder b) langfristig ernsthaft gesunden zu wollen.

 

 

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