LVM Krankenversicherung -
und was das Rating von ASSEKURATA wiederholt übersieht, verschweigt, nicht erkennt oder nicht erkennen will; wer weiß dies schon so genau.
Wechsel des Selbstbehaltes oder des Tarifes für Versicherungsnehmer der LVM Krankenversicherung? Ist das nicht ein Irrtum?
Ambulante Tarife exzellent oder nicht?
Paragraph 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist für alle geschaffen worden, auch für die LVM und die dort Versicherten. Allerdings muss der Paragraph nicht angewendet werden, weil ein Wechsel in höhere Selbstbehalte oder in der Leistung schwächere Tarife, z.B. dem AP 300 (ohne Psychotherapie und ohne Heilpraktiker, aber auf Basis Hausarztmodell), auch ohne diese Vorschrift erfolgen kann.
- Bisher schweigen sie.
Inzwischen sind bei Männern und Frauen Wechselabsichten in der ambulanten A-Serie durchaus angebracht, wenn man genau hinsieht. Der Differenzbetrag zwischen dem kleinsten Selbstbehalt und dem nächsthöheren ist inzwischen so deutlich, dass man es als Problemfall ansehen könnte. Drücken wir es einmal forsch-dreist aus: Wer in der Stufe A-230 verharrt ist selbst daran schuld, wenn er als Mann monatlich netto 100 € mehr zahlt. Wenn Angestellte zwecks Beitragsersparnis in den nächsthöheren Selbstbehalt wechseln, A-560, liegt man insgesamt im Jahr schon gut über 1000 DM Selbstbehalt. Man muss die Zahlen auch einmal noch in Deutsche Mark sehen. In der Währung Euro sind das also 560 Eier jährlich an Selbstbehalt.
Was meint Assekurata wohl dazu?
Wenn jetzt plötzlich alle im A-230 Versicherten in den 560 € Selbstbehalt wechseln würden, dann ist dort plötzlich auch ein Problem. Die Risiken wandern mit. Und wie sieht es mit dem noch höheren Selbstbehalt aus, dem über 1000 €?
Aus dieser Kostenentwicklung heraus dürfte die LVM den vernünftigen Weg gesucht und gewählt haben, eine nur in der Leistung stark abgespeckte ambulante Variante, zum Beispiel AP 300, zur Kostensenkung und Beitragsreduzierung. Eingeschränkte Leistungen siehe oben.
Exzellent ist eine solche Entwicklung nicht, aber sie ist relativ vernünftig, auch wenn sie dadurch die Versicherungsnehmer über Leistungsentzug zu höherer Eigenbeteiligung verpflichtet, was man ja eigentlich vermeiden wollte. Damit ergibt sich zwangsläufig auch die Frage nach den Gründen. Es ist nicht jedermanns Sache, auf Naturheilverfahren und Psychotherapie im Ernstfall zu verzichten und sich mit einem Hausarztmodell abzufinden.
Abschließende Gedanken zum wiederholten Best-Rating von Assekurata
Diese Gesichtspunkte wurden hier so ausführlich dargestellt, weil Versicherte immer wieder erst im Nachhinein über Leistungsminderung entsetzt sind und Ratings manchmal aus der Wirklichkeit herausspringen.
Der geschilderte Mangel bei der LVM ist so deutlich, daß die ständigen exzellenten Wertungen aus unserer Sicht nicht mehr nachvollziehbar sind. Wir bringen gern an dieser Stelle eine Korrektur und würden uns entschuldigen, wenn wir falsch liegen. Stand: 16.3.2008 |