DBV-Winterthur Krankenversicherung
Die DBV-Winterthur Krankenversicherung und die Colonia Krankenversicherung
Die Colonia Krankenversicherung trat bisher schon unter dem Namen Axa Krankenversicherung auf. Die Axa Krankenversicherung fusionierte nun mit der DBV Winterthur-Krankenversicherung, jedoch sind zur Zeit die Bestände beider Krankenversicherungen noch nicht zusammengeführt. Die Tarife beider sind weiterhin für den Zugang geöffnet.
Ein Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz jeweils zu dem anderen Partner im Unternehmen Axa Krankenversicherung ist möglich. Entsprechenden Anträgen muss stattgegeben werden.
Unter dem Gesichtspunkt eines gegenseitigen Tarifwechsels möchte ich aus meiner Sicht sagen, dass ich als Versicherungsnehmer in der DBV-Winterthur bis auf weiteres verbleiben und dort einen Tarifwechsel oder Wechsel des Selbstbehaltes vornehmen würde. Beim Vergleich aller Tarife und der Beitragsentwicklung beider Unternehmen hierzu würde mein Auktionshammer für die DBV-Winterthur schlagen, und zwar aus guten finanziellen Gründen.
Der DBV Winterthur hat mit ihren beiden Tarifwerken durchaus Instrumente an der Hand, die der Axa willkommen sein dürften. Es ist allerdings nicht abzusehen, wie bei einer nicht ausbleibenden Verschmelzung der Tarife die Bestandsentwicklung in den Beiträgen sich gestalten wird.
Wer in einem der beiden Tarifwerke der DBV versichert ist sollte zunächst, das ist meine Auffassung, bis zum Jahresende abwarten, um etwas mehr über die Entwicklung in der Zusammenführung der Bestände beider Krankenversicherungen in Erfahrung zu bringen.
Hier einige Kernsätze für ein Tarifwechsel zusammengefasst
Ohne Berücksichtigung der Beiträge im Alter gestaltet sich jeder Tarifwechsel zum Lotteriespiel.
Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind ohne Einschränkung zu gestatten.
Prüfen Sie vor allem jene Personen, bei denen sie die Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Man sollte bei einem Tarifwechsel die Qualität der medizinischen Leistung möglichst zu erhalten versuchen. Jeder Wechsel in eine schwächere Leistungsvariante engt den Spielraum für weitere gute Tarifwechsel in den Folgejahren ein. Vorsicht vor allzu hohen Selbstbehalten, die sich oft nach dem Grundsatz entwickeln, "Wir haben den Einspareffekt überschätzt. "
Achten Sie bei einem Wechsel in andere Selbstbehalte oder Tarife darauf, dass ihnen die ausgewiesenen Alterungsrückstellungen (Abschlag, Nachlass, Anrechnungsbetrag usw.) nicht gekürzt werden!
Weitere Gedanken zu den geschilderten Punkten sollte man dem Leser zum Nachdenken überlassen.
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