Viktoria Krankenversicherung
Grundsätzliche Überlegungen zum gesetzlichen Tarifwechsel und zu Unternehmenskulturen
Die Notwendigkeit zum Tarifwechsel in höhere Selbstbehalte oder neue Tarife lässt sich auch bei der Victoria nicht ausschließen. Die klare Regelung gibt § 204 Versicherungsvertragsgesetz vor. So langsam wissen wir, wie unangenehm das Gesetz für die private Krankenversicherung sein kann. Altlasten im Bestand vereiteln jede noch so gute Kalkulation und konsequente Risikoprüfung und belasten meist schon nach wenigen Jahren die kurzfristige Sonnenseite der schönen neuen Tarife.
Es lässt sich nicht leugnen, dass die Geister der Vergangenheit, sprich unzureichende Risikoprüfungen, jeden Sündenfall einfangen. Die hausgemachten Fehler lassen sich nicht einfach wegkehren. Wer auch einmal richtig Geschäft einfahren will, sprich viele Versicherungsabschlüsse machen, fängt sich Risiken ein.
Die Gefahr für eine privaten Krankenversicherung kann darin bestehen, dass man für den Abschluss zahlreicher Verträge nur wenig denkt. An den Folgen haben dann die Versicherten aber unter Umständen viele Jahrzehnte zu knabbern.
Hohe Beiträge in der PKV unabwendbar?
Hohe Beiträge im Alter müssen kein unabwendbares Übel in der privaten Krankenversicherung sein. Es gibt absolut positive Beispiele, die zeigen, dass es auf die richtige soziale Gesinnung ankommt. Wie sagte einmal ein Vertriebschef einer bekannten privaten Krankenversicherung, von Haus aus Jurist, "Ich habe mich nicht getraut, bei dem Ansturm der Anträge mein zu sagen." Genau da ist die Wurzel des Übels und sonst nirgendwo. Wenn dann auch noch soziales Mitgefühl für die Versicherten fehlt kommt schon der nächste Spruch mit " Nach uns die Sintflut." daher getrabt.
Es ist außerordentlich erfreulich, dass während der vergangenen Jahre mindestens zwei private Krankenversicherungen recht gut die Kehrtwende mit einem verunglückten Vollkostentarif geschafft haben.
Selbstbehaltwechsel und Tarifwechsel bei der Victoria
Bei der Viktoria Krankenversicherung ergibt sich inzwischen auch ein Bedarf zum Wechsel des Selbstbehaltes oder des Tarifes nach § 204 VVG. Das bessert die Gesamtsituation nicht, führt aber zu einer vorübergehenden Entlastung der Beiträge von Versicherten.
Derzeit bietet sich der MC-Tarif ohne und mit 400 € Selbstbehalt an. Er ist in der Leistung etwas schwächer und zudem noch ein Kompakttarif. Damit wiederum nicht so flexibel. Es gilt also abzuwägen zwischen einem hohen ambulanten Selbstbehalt im eigenen Haupttarif und einem wenig flexiblen kompakten neuen Tarif.
Eine letzte Möglichkeit in der bisherigen Krankenversicherung zu verbleiben wäre darin zu sehen, dass man über die Beitragsentwicklung im Alter ausführlich informiert würde. Entscheidend sind immer die Beiträge, die man tatsächlich im Alter zahlen muss. Und vor hohen Beiträgen im Alter fürchten sich viele Menschen, nicht nur Frauen. Aber auch hier gibt es Krankenversicherungen mit hervorragend günstigen Beiträgen im Alter.
Mehr ist dazu nicht zusagen
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